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Allgemeines
1. Die Decksaison beginnt am 01.03. und endet am 31.07. eines jeden Jahres
2. Deckschein und das 1.Deckgeld ist vor der ersten Bedeckung zu entrichten.
3.Für die Unterstellung der Stuten stehen nur begrenzt Boxen bzw. Weide zur Verfügung,deshalb bitten wir um eine rechtzeitige Anmeldung.
4. Das zweite Deckgeld ist nach 34 Tage Trächtigkeit unaufgefordert zu entrichten.
5. Aktuelle Tupferprobe ist vorzulegen,außer bei Maidenstuten.
6. Keine Hintereisen
Haftung
1.Der Hengsthalter haftet nur für Schäden,die durch ihn oder einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
2. Der Eigentümer der Stute gilt als Tierhalter und bleibt haftbar im Sinne der Bestimmungen des BGB.
Kosten
Pro Tag werden für die Unterstellung 5 Euro pro Stute erhoben und ist gesondert zu zahlen. Ab 1 Monat beträgt das Weide- bzw. Boxengeld 75,- Euro.
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